Glühlampenverbot

Ab September 2021 bzw. 2023 werden weitere Lampen aus dem Verkehr gezogen, einige blei- ben weiterhin erlaubt. Die Begründung für das Aus-Phasing liegt zum einen bei der niedrigen Effizienz zum andern bei der Verfügbarkeit von LED-Ersatzprodukten.

Niedervolthalogen-Spots (Verbot ab September 2021)

Es gibt bereits heute gut funktionierende LED-Ersatzlampen. Alte Transformatoren und Dimmer sind aber nicht immer kompatibel mit den 12 Volt-LED-Spots; es kann zu Flimmern führen. Ab September 2021 müssen bessere Spots eingesetzt oder Dimmer und Trafos er- setzt werden.

Halogen Stablampen R7s (teilweise Verbot ab Sept. 2021)

Die Typen mit hoher Leistung (ab 2700 Lumen, ca. 140 Watt) wer- den verboten; für diese Lampen gibt es teilweise LED-Ersatzpro- dukte. Für einige Leuchten (z.B. Designer Stehleuchten mit kleinem Reflektor) gibt es somit nur noch Halogenlampen mit ca. 50% redu- ziertem Lichtstrom.

Die Halogenstablampen R7s unter ca. 140 Watt bleiben erlaubt.

Halogen Stiftlampen G9, G4, GY6.35 (Verbot ab Sept. 2023)

Bis September 2023 rechnet man damit, dass es für diese Typen in allen notwendigen Leistungsklassen LED-Ersatzprodukte geben wird.

Leuchtstoffröhren T8 (Verbot ab September 2023)

Für die Standardlampen in Büros, Schulen, Verkaufs- und Produk- tionsflächen des 20-sten Jahrhunderts stehen heute ausgereifte LED-Tubes zur Verfügung. In Vielen Fällen dürften aber im Zuge von Erneuerungen komplett neue Leuchten mit fest integrierten LEDs zum Einsatz kommen.

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LED Notleuchte im Keller

Zugegeben, die Situation die zu einem regulären Stromausfall führen sind relative selten. Doch kennen sie die Situation, wenn der FI-Schalter oder eine Sicherung ausgelöst hat.

In der Regel ist das eine kurze Angelegenheit, doch was machen wir wenn auch das Licht im Keller oder beim Elektroverteiler betroffen ist. Das Handy mit der Taschenlampe liegt irgendwo auf dem Tische, die Kerzen in der Schublade und bei den anderen Taschenlampen ist die Batterie leer.

Damit wir in diesen Situation den Elektroverteiler nicht im Dunkeln nach den ausgelösten Sicherungen durchsuchen müssen, können wir ihnen die herkömmliche FL-Röhren im Keller mit neuen LED Leuchten umrüsten.

Mit diesen LED Leuchten haben sie beim Einschalten sofort Licht im Raum, was auch in punkto Helligkeit dasjenige der FL-Röhre übertrifft. Zudem können diese Leuchten mit einer Notstombatterie bestückt werden, damit sie auch in der oben beschriebenen Situation immer den Durchblick bewahren.

Wir beraten sie gerne.

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Verbot für T12 Steckdosen

Um die Berührungssicherheit zu erhöhen, dürfen ab dem kommenden Jahr keine Steckdosen Typ12 mehr verkauft, installiert und ersetzt werden.

Ab dem 1. Januar 2017 dürfen gemäss Niederspannungs-Installationsnorm (NIN) 2015 keine Steckdosen ohne Schutzkragen (Typ12) mehr verkauft werden. Damit wird neben der Einführung von Geräten mit teilisolierten Steckerstiften eine weitere Massnahme zur Verringerung der Berührungsgefahr umgesetzt.

Steckdosen des Typ12 dürfen nicht mehr in Verkehr gebracht, neu installiert, ersetzt oder versetzt werden. Diese Vorgabe gilt für Komplettapparate, Kombinationen mit anderen Apparaten und für alle Einsätze mit Steckdosen Typ12. Weiterhin erlaubt ist der Reparaturersatz von Frontplatten und Abdeckrahmen.

Neben der erhöhten Sicherheit bringen Steckdosen des Typ13 noch weitere Vorteile mit: Dank ihrer Führung durch den Schutzbecher erleichtern sie das Einstecken an Stellen mit Sichtbehinderung und sie führen zu deutlich geringeren mechanischen Belastungen der Steckdosenkontakte.

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